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Kaufprozess

01.

Besichtigung

Das Objekt wird besichtigt, und wenn dann ein Kaufinteresse besteht, werden dem Kaufinteressenten alle relevanten Objektunterlagen zur Verfügung gestellt.

02.

Kaufvertragsentwurf (KVE)

Wenn der Käufer eine Kaufabsichtserklärung abgibt und es zu einer Einigung zwischen dem Käufer und Verkäufer kommt, so wird der Kaufvertragsentwurf beim Notar in Auftrag gegeben. Für diesen Kaufvertragsentwurf entstehen dem Käufer erstmals Kosten, diese Kosten werden mit den Notariats kosten verrechnet, wenn es zur Unterzeichnung des Kaufvertrags kommt.

03.

Personalisierung und individualisierung des KVE

Der Kaufvertragsentwurf wird vom Notar für den Käufer und Verkäufer personalisiert, außerdem werden die Objektdaten hinzugefügt, danach bekommen Käufer und Verkäufer den Kaufvertragsentwurf und haben die Möglichkeit eventuelle Änderungswünsche einzubringen.

04.

Beurkundung

Käufer und Verkäufer treffen sich beim Notar. Der Vertrag wird verlesen und anschließend beurkundet.

05.

Voraussetzungen

Sobald die Voraussetzungen erfüllt sind, wie z.B. die Eintragung der Vormerkung oder die Löschungsbewilligung für zu übernehmende Belastungen, wird der Kaufpreis gezahlt.

06.

Fälligkeit

In der Regel muss der Kaufpreis innerhalb von 2–4 Wochen bezahlt werden. Diese Frist ist verhandelbar und wird im Kaufvertrag festgehalten.

07.

Zahlung

Der Käufer bezahlt dem Verkäufer den Kaufpreis. Sollte z.B. noch eine Grundschuld bestehen, wird der Kaufpreis an die Gläubiger und der Restbetrag an den Verkäufer überwiesen. Dies teilt der Notar in der Fälligkeitsmitteilung dem Käufer mit.

08.

Übergabe

Die Immobilie wird übergeben und es findet der sogenannte Nutzen-Lastenwechsel statt. Dafür wird ein Übergabeprotokoll angefertigt, welches dann an die Hausverwaltung weitergeleitet wird, um über den Eigentümerwechsel zu informieren.

09.

Steuer

Das Finanzamt stellt dem Käufer eine Rechnung über die Grunderwerbsteuer, sobald die Steuer bezahlt ist sendet das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung an den Notar, so dass der Grundbucheintrag erfolgen kann.

10.

Grundbuch

Der Notar stellt den Antrag auf Eintragung in das Grundbuch, nach erfolgter Eintragung ist der Käufer offiziell Eigentümer der Wohnung.

Ein Immobilienkauf wirft oft viele Fragen auf, mit unserem Glossar wollen wir ihnen Hilfestellung bei der Beantwortung eben dieser geben.

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