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Allgemeine Geschäfts Bedingungen

1. Die in den Exposés der L&S Vermögensverwaltung GmbH, enthaltenen Immobilienangebote sind ausschließlich für den im Anschreiben adressierten Kunden bestimmt. Sie sind streng vertraulich. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung der L&S Vermögensverwaltungs GmbH zulässig. 

 

2. Die Tätigkeit  der L&S Vermögensverwaltungs GmbH ist für den ­Kunden in der Regel courtagepflichtig. Die näheren Einzelheiten über die Höhe der L&S Vermögensverwaltungs GmbH zustehenden Courtage ist dem Exposé zu entnehmen.

 

3. Ein Maklervertrag kommt mit der L&S Vermögensverwaltungs GmbH für die angebotene Vertragsgelegenheit entweder schriftlich zustande oder wenn aufgrund des Kurz-Exposés das ausführliche Exposé abgefordert wird oder weitere Maklerleistungen durch die L&S Vermögensverwaltungs GmbH in Anspruch genommen werden (Besichtigung, Abfragen weiterer Informationen). 

 

4. Die Nachweis-und/oder Vermittlungstätigkeit der L&S Vermögensverwaltungs GmbH erfolgt auf Grundlage der L&S Vermögensverwaltungs GmbH erteilten Auskünfte und Informationen. Irrtum, Auslassung und/oder Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

    

5. Der Courtageanspruch der L&S Vermögensverwaltungs GmbH ist verdient und fällig mit dem wirksamen Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages, wenn dieser auf der vertragsgemäßen Nachweis-und/oder Vermittlungstätigkeit der L&S Vermögensverwaltungs GmbH beruht.  

 

6. Der Courtageanspruch entsteht auch, wenn anstelle des ursprünglich erstrebten Rechtsgeschäftes der wirtschaftliche Erfolg durch ein anderes Rechtsgeschäft erreicht wird (z.B. Miet-/Pacht­vertrag statt Kauf; Anteils- statt Grundstückskauf; Zuschlag in der Zwangsversteigerung) oder ein Dritter aufgrund unberechtigter Weitergabe durch den Kunden den Hauptvertrag abschließt.

 

7. Der Kunde ist verpflichtet, die L&S Vermögensverwaltungs GmbH unverzüglich über alle Vertragsinhalte zu informieren, die für die Ermittlung des Courtagean­spruches erforderlich sind.

 

8. Die L&S Vermögensverwaltungs GmbH ist berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages courtagepflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessen­kollision vorliegt.

 

9. Kennt der Kunde die ihm nachgewiesene Vertragsgelegenheit (Vorkenntnis) bei Abschluss des Maklervertrages oder erlangt er sie später, so ist er verpflichtet, die L&S Vermögensverwaltungs GmbH unverzüglich zu informieren. 

 

10. Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrechte bestehen nur, soweit sie auf dem Maklervertrag beruhen oder die Forderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig tituliert ist.

 

11. Ist der Kunde Verbraucher, informiert die L&S Vermögensverwaltungs GmbH darüber, dass keine Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle iSd § 36 VSBG erfolgt. Die L&S Vermögensverwaltungs GmbH ist hierzu auch nicht verpflichtet.

 

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.

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