Allgemeine Geschäfts Bedingungen
1. Die in den Exposés der L&S Vermögensverwaltung GmbH, enthaltenen Immobilienangebote sind ausschließlich für den im Anschreiben adressierten Kunden bestimmt. Sie sind streng vertraulich. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung der L&S Vermögensverwaltungs GmbH zulässig.
2. Die Tätigkeit der L&S Vermögensverwaltungs GmbH ist für den Kunden in der Regel courtagepflichtig. Die näheren Einzelheiten über die Höhe der L&S Vermögensverwaltungs GmbH zustehenden Courtage ist dem Exposé zu entnehmen.
3. Ein Maklervertrag kommt mit der L&S Vermögensverwaltungs GmbH für die angebotene Vertragsgelegenheit entweder schriftlich zustande oder wenn aufgrund des Kurz-Exposés das ausführliche Exposé abgefordert wird oder weitere Maklerleistungen durch die L&S Vermögensverwaltungs GmbH in Anspruch genommen werden (Besichtigung, Abfragen weiterer Informationen).
4. Die Nachweis-und/oder Vermittlungstätigkeit der L&S Vermögensverwaltungs GmbH erfolgt auf Grundlage der L&S Vermögensverwaltungs GmbH erteilten Auskünfte und Informationen. Irrtum, Auslassung und/oder Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
5. Der Courtageanspruch der L&S Vermögensverwaltungs GmbH ist verdient und fällig mit dem wirksamen Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages, wenn dieser auf der vertragsgemäßen Nachweis-und/oder Vermittlungstätigkeit der L&S Vermögensverwaltungs GmbH beruht.
6. Der Courtageanspruch entsteht auch, wenn anstelle des ursprünglich erstrebten Rechtsgeschäftes der wirtschaftliche Erfolg durch ein anderes Rechtsgeschäft erreicht wird (z.B. Miet-/Pachtvertrag statt Kauf; Anteils- statt Grundstückskauf; Zuschlag in der Zwangsversteigerung) oder ein Dritter aufgrund unberechtigter Weitergabe durch den Kunden den Hauptvertrag abschließt.
7. Der Kunde ist verpflichtet, die L&S Vermögensverwaltungs GmbH unverzüglich über alle Vertragsinhalte zu informieren, die für die Ermittlung des Courtageanspruches erforderlich sind.
8. Die L&S Vermögensverwaltungs GmbH ist berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages courtagepflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt.
9. Kennt der Kunde die ihm nachgewiesene Vertragsgelegenheit (Vorkenntnis) bei Abschluss des Maklervertrages oder erlangt er sie später, so ist er verpflichtet, die L&S Vermögensverwaltungs GmbH unverzüglich zu informieren.
10. Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrechte bestehen nur, soweit sie auf dem Maklervertrag beruhen oder die Forderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig tituliert ist.
11. Ist der Kunde Verbraucher, informiert die L&S Vermögensverwaltungs GmbH darüber, dass keine Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle iSd § 36 VSBG erfolgt. Die L&S Vermögensverwaltungs GmbH ist hierzu auch nicht verpflichtet.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.